herzlich
willkommen

privat mrt
im zentrum

 
 
 
Seit November 2016 ist in unserer Ordination ein 3Tesla Hochleistungs MRT-Gerät für Privatpatienten in Betrieb.

 

Dies ist das erste derartige Gerät, das am Privatsektor zu finden ist (üblicherweise 1.5Tesla). Der extra breite Durchmesser der MRT-Gantry („Röhre“) sorgt für einen höheren Patientenkomfort. Dies kommt vor allem Patienten mit Platzangst zu Gute und auch Patienten, die aufgrund von Größe und Gewicht in einer normal breiten  Röhre bereits Probleme bekommen. Auch die Lagerung für viele Untersuchungen ist einfacher und angenehmer, dies betrifft vor allem die MR-Mammographie.

 

Wir bieten Ihnen:

  • Rasche Termine für MRT Untersuchungen
  • Angenehme Atmosphäre
  • Untersuchungen mit neuerster 3Tesla Technologie und extra breiter Röhre
  • Kompetente und rasche Befundung
  • Bilddaten auf DVD (damit sich auch andere Ärzte die Bilddaten auf dafür vorgesehenen Workstations ansehen können)
  • Online Terminvereinbarung für bestimmte Untersuchungen 
  • Auf Wunsch übermitteln wir Ihren Befund auch per E-Mail.
 
 
Informationen im Rahmen der Coronavirus Pandemie
Stand: 08.02.2023

 

Sehr geehrte Patienten,

 

wir haben regulär unter Einhaltung der COVID-19-Hygiene- und Schutzmaßnahmen geöffnet.

 

Maßnahmen zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter:

  • Händedesinfektion nach Betreten unserer Einrichtung und Tragepflicht einer Schutzmaske der Schutzklasse FFP2 oder höher (ohne Ventil) für Patienten und Begleitpersonen
  • Begleitpersonen dürfen nur wenn unbedingt notwendig mit ins Wartezimmer (ausgenommen Begleitpersonen von Minderjährigen).
  • Halten Sie Abstand zu anderen Patienten und auch zu unseren Mitarbeitern
  • Befundausgabe ist nur per E-Mail oder Post möglich
  • Für unsere MitarbeiterInnen besteht FFP2-Schutzmaskentragepflicht bei unmittelbarem PatientInnenkontakt, sofern das Infektionsrisiko nicht durch technische Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden minimiert werden kann.

 

Ausnahmen von der Maskenpflicht:

  • Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Tragepflicht einer Schutzmaske ausgenommen.
  • Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und Schwangere dürfen anstelle einer FFP2-Schutzmaske auch einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Gesichtsvisiere, Kinnvisiere, Schals oder andere mechanische Schutzvorrichtungen sind NICHT erlaubt!
  • Personen, denen aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen das Tragen einer Maske, eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer zwar nicht eng anliegenden aber zumindest den Mund- und Nasenbereich vollständig abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung nicht zugemutet werden kann, müssen zu ihrem Termin ihr ärztliches Befreiungsattest mitbringen.
    • Zusätzlich verlangen wir in diesem Fall ein negatives Antigen-Testergebnis auf SARS-CoV-2 (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negatives PCR-Testergebnis auf SARS-CoV-2 (nicht älter als 48 Stunden).
    • Der Nachweis über ein negatives Antigen-Testergebnis ist entweder durch einen Test einer befugten Stelle oder aufgrund eines Tests zu Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird, zu erbringen.
  • Die genannten Regelungen zu den Ausnahmen von der Maskentragepflicht gelten nicht, wenn die Verordnung betreffend Verkehrsbeschränkungen für Personen mit positivem SARS-CoV-2-Test (COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung – COVID-19-VbV) strengere Regelungen vorsieht.

 

Im Falle einer Verkehrsbeschränkung:

  • Für Personen mit positivem Testergebnis auf SARS-CoV-2 gelten die Bestimmungen zu den Verkehrsbeschränkungen nach der COVID-19VbV:
    • Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Schutzmaske
    • Betretungsverbot von z.B. Krankenanstalten für verkehrsbeschränkte Personen gilt nicht für PatientInnen sowie Begleitpersonen zur Begleitung Minderjähriger
  • Verkehrsbeschränkte Personen dürfen grundsätzlich bei entsprechender Indikation unter Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen bei uns behandelt werden. Wir ersuchen Sie, davon aber nur bei absoluter Notwendigkeit Gebrauch zu machen und uns vorab telefonisch zu kontaktieren. Auf die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen (insbesondere Händedesinfektion) und eine minimale Verweildauer in unserer Einrichtung ist zu achten!
  • Sollten Sie bereits einen Termin vereinbart haben und zum Zeitpunkt der geplanten Inanspruchnahme einer Verkehrsbeschränkung unterliegenersuchen wir Sie ebenfalls um Kontaktaufnahme, um die weitere Vorgangsweise klären zu können.

 

 

 

Aktuelle Wartezeiten auf MRT-Untersuchungen  1-2 Arbeitstage